Schalltechnische Gutachten
für Genehmigungsverfahren

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Schalltechnische Gutachten für Genehigungsverfahren

Der Bereich Schalltechnik wird von DI(FH) Ing. Philipp Stampfl geleitet, der seit 2002 im Bereich Forschung und Entwicklung im Fachgebiet Schalltechnik tätig ist. Neben zahlreichen Publikationen und Präsentationen von Entwicklungen auf internationalen Fachkonferenzen und einer langjährigen Lehrtätigkeit an österreichischen Fachhochschulen, wurden in den letzten Jahren zahlreiche Projekte im Bereich Akustik umgesetzt. Darüber hinaus war DI(FH) Stampfl fünf Jahre lang als Sachverständiger für das Land Tirol tätig und sammelte dort weitreichende Erfahrungen im Bereich Betriebsanlagengenehmigungsverfahren und schalltechnischer Gutachten für diese Verfahren.

Seit 2015 mit einem eigenen technischen Büro selbständig tätig, konnten bereits zahlreiche Projekte durch unsere Gutachten einer erfolgreichen Genehmigung zugeführt werden. Dabei ist es für uns wesentlich, die Betreiber im Vorfeld zu beraten und eine Brücke zwischen den Vorstellungen und Wünschen und den rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Unmögliches wird so nicht etwa möglich gemacht, sondern in der Beratung wird ermittelt, wie ein geplanter Betrieb in einen genehmigungsfähigen Zustand gebracht werden kann.

Nur eine korrekte Beurteilung sichert dem Betreiber einen langfristig problemlosen Betrieb - und darauf kommt es an!

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> 90 Gutachten

Über 90 schalltechnische Gutachten wurden bereits erstellt.

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> 660 Verfahren

Wir haben an über 660 Betriebsanlagen- genehmigungsverfahren als Sachverständige teilgenommen.

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Hohe Erfolgsquote

Wir beachten die geltenden Gesetze und Regelwerke und erstellen Gutachten die nachvollziehbar und schlüssig sind!

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Gewerbeordnung 1994
  • Schalltechnische Gutachten im Gewerbeverfahren

    Ausgehend von den geplanten Tätigkeiten ermitteln wir die zu erwartenden Emissionen der Betriebsanlage und beurteilen diese gemäß §74 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 anhand der anerkannten Beurteilungsgrundglage, der ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 "Beurteilung von Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich".

  • Erhebungen und Messungen

    Im Zuge dieser Beurteilung wird es oft notwenig Erhebungen und schalltechnische Messungen am Ort der geplanten Betriebsanlage durchzuführen. Sei es die Ermittlung der bereits von genehmigten Anlagenteilen ausgehenden Emissionen, des bei der Nachbarschaft vorherrschenden Umgebungslärms, Verkehrszählungen, etc.. Sämtliche Messungen werden nach ÖNORM und mit geeichten Schallpegelmessern durchgeführt und entsprechen damit den einschlägigen Forderungen.

  • Ermittlung von Emissionen

    Immer wieder wird es notwenig bereits vorhandene Emissionen messtechnisch in einem Wert zu erfassen. Sei es für den Nachweis der Einhaltung vorgegebener Grenzwerte oder zur Überprüfung von Herstellerangaben.

    Wir führen diese Messungen mit unseren geeichten Messgeräten nach ÖNORM aus und stellen ggf. die benötigten Bestätigungen aus.

  • Überprüfung von schalltechnischen Bescheidauflagen

    Oftmals werden im Zuge von gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren bzw. in den daraus resultierenden Bescheiden Nachweise der Einhaltung von schalltechnische Grenzwerte vorgeschrieben. Dies geschieht oft, wenn die tatsächlichen Emissionen zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht zweifelsfrei fest stehen oder es im Zuge des Baus zu einer anderen als der geplanten Ausführung gekommen ist.

Messungen
Bauakustische Messungen
  • Bauakustische Messungen

    Im Zuge der Beurteilung von Emissionen und der Ermittlung der zu erwartenden Immissionen werden oft auch bauakustische Messungen notwendig. Diese können beispielsweise dann notwendig werden, wenn sich im Gebäude der Betriebsanlage noch Wohnungen befinden.

    Wir führen diese Messungen im Zuge der Erstellung unserer Gutachten aus, oder liefern auf Wunsch auch nur ein entsprechendes Datenblatt für die unabhängige Weiterverwendung.

  • Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w

    Die Ermittlung der Standard-Schallpegeldifferenz nach ISO 140-4 erfolgt meist dann, wenn direkt angrenzend an eine Betriebsanlage eine private Wohnung zu liegen kommt. Ermittelt wird hier quasi der Dämmwert der Bauteile für Luftschall, die die beiden Nutzungsbereich trennen. Aufbauend auf diesem Wert können Aussagen für die zu erwartenden Immissionen getroffen werden, welche durch die Betriebsanlage verursacht werden.

  • Standard-Trittschallpegel LnT,w

    Im Gegensatz zur Luftschallübertragung geht es bei dieser Messung um die Ermittlung der Körperschallübertragung. Ermittelt wird dies durch eine Messung mit einem Normhammerwerk, welches den Boden in der Betriebsanlage mit Schwingungen anregt und somit durch eine Messung am Empfangsort ermittelt werden kann, wie gut die Entkoppelung etwa des Estrichs funktioniert.

Gerne beraten wir Sie persönlich!

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